Die Verbandsgemeinde Hagenbach
Landkreis Germersheim/Pfalz
gebildet zum 01.10.1972
EinführungDas Land Rheinland-Pfalz hat als erstes Bundesland mit Zustimmung aller Landtagsfraktionen die Verwaltungsreform beschlossen und eingeleitet und damit eine neue Basis für die künftige Kommunal- und Gemeindepolitik geschaffen.
Der Grund hierfür waren die Veränderungen im gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben, das Anwachsen der Aufgaben der Gemeinden und die Übertragung einer Vielzahl von staatlichen Auftragsangelegenheiten durch die Funktionalreform. Dies musste zu einer Neugestaltung d.h. zum Aufbau einer konzentrierten Verwaltung im Rahmen der Verbandsgemeinde führen. Man war der Überzeugung, dass erst bei einer solch größeren Verwaltung es durch Konzentration, Maschineneinsatz und Spezialisierung des Personals möglich sein wird, eine wirkungsvolle und leistungsfähige Verwaltung zu schaffen, die zwar zentralisiert wird, aber doch bürgernah bleibt.
Das Rathaus der Verbandsgemeinde wird in Zukunft mehr und mehr die Begegnungsstätte zwischen Bürger und Verwaltung sein, denn viele Anliegen, für die bisher übergeordnete Behörden zuständig waren, werden künftig bei der Verbandsgemeindeverwaltung erledigt werden können. Die Verbandsgemeinde mit ihrer gewählten Vertretung soll jedoch kein Ort der Rivalität sondern der sachlichen, harmonischen und gedeihlichen Zusammenarbeit zum Wohle der Bürger sein.
Stationen der Verbandsgemeinde-Bildung
17.03.1970 Erlass des Innenministeriums sieht aufgrund der Vorlage des Landrats Germersheims die Bildung der Verbandsgemeinde Hagenbach mit den Gemeinden Berg, Hagenbach, Neuburg und Scheibenhardt mit Sitz der Verbandsgemeindeverwaltung in Hagenbach vor.
Die Gemeinde Büchelberg hat sich inzwischen für den Anschluss an die Verbandsgemeinde Wörth entschieden, obwohl sie sich 1969 dem Schulverband für den Neubau der Hauptschule in Hagenbach angeschlossen hatte, dem sie nun nicht mehr angehören konnte und wollte.
27.05.1971Aufgrund des Auftrages des Innenministeriums vom 19.03.1971 fand eine beratende Besprechung unter Leitung von Landrat Hoffmann mit den Vertretern der betroffenen Ortsgemeinden statt, bei der die Gemeindevertreter gebeten wurden, die mit dem Aufbau der Verbandsgemeinden zusammenhängenden Fragen zu klären und die entsprechenden Gemeinderatsbeschlüsse herbeizuführen.
Die nachfolgenden Gemeinderatsbeschlüsse sagten aus:
BergZustimmung zur Zielplanvorstellung des Innenministeriums.
Hagenbach
Zustimmung zur Zielplanvorstellung des Innenministeriums.
Neuburg
Ablehnung der Zielplanvorstellung des Innenministeriums.
ScheibenhardtZustimmung zur Zielplanvorstellung des Innenministeriums.
18.10.1971Mitteilung des Landratsamtes, dass die Gemeinden Berg, Hagenbach und Scheibenhardt der Bildung der Verbandsgemeinde zugestimmt haben, die Gemeinde Neuburg die Bildung der Verbandsgemeinde in der Freiwilligkeitsphase abgelehnt habe.
(Freiwilligkeitsphase vom 01.10.1971 - 13.12.1971, danach Bildung der Verbandsgemeinde ex lege.)
Damit ist die freiwillige Bildung der vorgesehenen Verbandsgemeinde Hagenbach nicht zustande gekommen.
21.10.1971
Erlass des Innenministeriums mit einem Entwurf eines 13. Landesgesetzes über die Verwaltungsvereinfachung im Lande Rheinland-Pfalz, der wiederum die Bildung der Verbandsgemeinde Hagenbach mit den Gemeinden Berg, Hagenbach, Neuburg und Scheibenhardt vorsieht.
01.03.1972
Erlass des 13. Landesgesetzes über die Verwaltungsvereinfachung im Lande Rheinland-Pfalz (GVBl. S. 115):
§ 30
(1) Es wird neu gebildet die Verbandsgemeinde Hagenbach aus den Gemeinden Berg (Pfalz), Hagenbach, Neuburg am Rhein und Scheibenhardt.
(2) Sitz der Verbandsgemeindeverwaltung ist die Gemeinde Hagenbach. § 64
(1) Die Wahl der Verbandsgemeindevertretungen in den nach den Bestimmungen des ersten Teils neu gebildeten Verbandsgemeinden findet am 23. April 1972 statt;
... Die Wahlzeit der neu gewählten Vertretungskörperschaften endet abweichend von § 8 Abs. 1 Verbandsgemeindeordnung ... am Tage der nächsten allgemeinen Kommunalwahl.