Wo werden die Dokumente beantragt?
Der Antrag auf Ausstellung eines der vorgenannten Ausweisdokumente wird bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Bürgerbüro, Ludwigstraße 20, 76767 Hagenbach zu den allgemeinen Öffnungszeiten gestellt.
Eine Verlängerung ist nur bei Kinderreisepässen möglich, sofern das Kind nicht bereits das 12. Lebensjahr vollendet hat und die Dokumente noch gültig sind.
Was ist zu beachten?
Die Beantragung der Dokumente setzt die persönliche Vorsprache wegen der zu leistenden Unterschrift und ggfls. der Aufnahme der Fingerabdrücke voraus. Als Identitätsnachweis ist der Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis/Kinderreisepass oder eine Geburtsurkunde vorzulegen. Für die Beantragung wird je Dokument ein Lichtbild benötigt.
Personalausweis/vorläufiger Personalausweis:
| biometrietaugliches Lichtbild, Format: 35 x 45 mm ohne Rand im Hochformat
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Reisepass/vorläufiger Reisepass/ Kinderreisepass: | biometrietaugliches Lichtbild, Format: 35 x 45 mm ohne Rand im Hochformat |
Die Beantragung eines Kinderreisepasses oder Personalausweises für Kinder vor Vollendung des 16. Lebensjahres wird von den erziehungsberechtigten Personen vorgenommen. Die Kinder müssen bei der Beantragung, ggfls. wegen der zu leistenden Unterschrift, auch anwesend sein. Sollte für die Beantragung nur eine erziehungsberechtigte Person vorsprechen, so ist eine Einverständniserklärung der anderen Person vorzulegen. Hat eine Person das alleinige Sorgerecht, ist dies entsprechend nachzuweisen. Gleiches gilt bei Beantragung eines Reisepasses für Kinder vor Vollendung des 18. Lebensjahres.
Wie lange sind die Dokumente gültig?
| | bis Vollendung des 24. Lebensjahres | ab Vollendung des 24. Lebensjahres | |
| Personalausweis | 6 Jahre | 10 Jahre | |
| vorläufiger Personalausweis | 3 Monate | 3 Monate | |
| Reisepass | 6 Jahre | 10 Jahre | |
| vorläufiger Reisepass | 1 Jahr | 1 Jahr | |
Kinderreisepass:
6 Jahre ab Antragstellung, längstens bis zum 12. Lebensjahr. Es besteht jederzeit die Möglichkeit der Aktualisierung (neues Lichtbild, Änderung der Größe).
Was kosten die Dokumente?
Personalausweis:
| | vor Vollendung des 24. Lebensjahres | nach Vollendung des 24. Lebensjahres |
| Personalausweis | 22,80 € | 28,80 € |
| vorläufiger Personalausweis | 10,00 € | 10,00 € |
Weitere Gebührenregelungen Erstmaliges Einschalten bzw. jedes Ausschalten der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder vor Vollendung 16. Lebensjahres und Ändern der Transport-PIN in eine persönliche PIN | gebührenfrei |
| Nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion | 6,00 € |
| Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen) | 6,00 € |
| Ändern der Anschrift bei Umzügen | gebührenfrei |
| Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall | gebührenfrei |
| Entsperren der Online-Ausweisfunktion | 6,00 € |
Reisepass:
| | vor Vollendung des 24. Lebensjahres | nach Vollendung des 24. Lebensjahres |
| Reisepass (32 Seiten) | 37,50 € | 59,00 € |
| Reisepass (32 Seiten, Express) | 69,50 € | 91,00 € |
| Reisepass (48 Seiten) | 59,50 € | 81,00 € |
| Reisepass (48 Seiten, Express) | 91,50 € | 113,00 € |
| vorläufiger Reisepass | 26,00 € | 26,00 € |
Kinderreisepass:
| Erstausstellung | | 13,00 € |
| Aktualisierung | | 6,00 € |
| Verlängerung | | 6,00 € |