Informationen zu Bundespersonalausweis, Reisepass, Kinderreisepass

Fragen - Antworten
 

Wo werden die Dokumente beantragt?

Der Antrag auf Ausstellung eines der vorgenannten Ausweisdokumente wird bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Bürgerbüro, Ludwigstraße 20, 76767 Hagenbach zu den allgemeinen Öffnungszeiten gestellt.
Eine Verlängerung ist nur bei Kinderreisepässen möglich, sofern das Kind nicht bereits das 12. Lebensjahr vollendet hat und die Dokumente noch gültig sind.

Was ist zu beachten?

Die Beantragung der Dokumente setzt die persönliche Vorsprache wegen der zu leistenden Unterschrift und ggfls. der Aufnahme der Fingerabdrücke voraus. Als Identitätsnachweis ist der Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis/Kinderreisepass oder eine Geburtsurkunde vorzulegen. Für die Beantragung wird je Dokument ein Lichtbild benötigt.

Personalausweis/vorläufiger Personalausweis: 

biometrietaugliches Lichtbild,
Format: 35 x 45 mm ohne Rand im Hochformat 

Reisepass/vorläufiger Reisepass/
Kinderreisepass:
biometrietaugliches Lichtbild,
Format: 35 x 45 mm ohne Rand im Hochformat 


Die Beantragung eines Kinderreisepasses oder Personalausweises für Kinder vor Vollendung des 16. Lebensjahres wird von den erziehungsberechtigten Personen vorgenommen. Die Kinder müssen bei der Beantragung, ggfls. wegen der zu leistenden Unterschrift, auch anwesend sein. Sollte für die Beantragung nur eine erziehungsberechtigte Person vorsprechen, so ist eine Einverständniserklärung der anderen Person vorzulegen. Hat eine Person das alleinige Sorgerecht, ist dies entsprechend nachzuweisen. Gleiches gilt bei Beantragung eines Reisepasses für Kinder vor Vollendung des 18. Lebensjahres.


Wie lange sind die Dokumente gültig? 

 

 

bis Vollendung des
24. Lebensjahres
ab Vollendung des
24. Lebensjahres
 
Personalausweis

6 Jahre

10 Jahre

 
vorläufiger Personalausweis 

3 Monate

3 Monate 

 
Reisepass 

6 Jahre

10 Jahre

 
vorläufiger Reisepass 

1 Jahr

1 Jahr

 

Kinderreisepass:
6 Jahre ab Antragstellung, längstens bis zum 12. Lebensjahr. Es besteht  jederzeit die Möglichkeit der Aktualisierung (neues Lichtbild, Änderung der Größe).

Was kosten die Dokumente?

Personalausweis:

 

vor Vollendung des
24. Lebensjahres

 nach Vollendung des
24. Lebensjahres

Personalausweis  22,80 €  28,80 €

vorläufiger
Personalausweis

 10,00 €  10,00 €

Weitere Gebührenregelungen
Erstmaliges Einschalten bzw. jedes Ausschalten der
Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder vor Vollendung
16. Lebensjahres und Ändern der Transport-PIN in eine
persönliche PIN
 gebührenfrei
Nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion   6,00 €
Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen)   6,00 €
Ändern der Anschrift bei Umzügen   gebührenfrei
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall   gebührenfrei
Entsperren der Online-Ausweisfunktion   6,00 €



Reisepass:

  vor Vollendung des
24. Lebensjahres
nach Vollendung des
24. Lebensjahres 
Reisepass (32 Seiten)

37,50 €

  59,00 €

Reisepass (32 Seiten, Express) 

69,50 €

  91,00 €

Reisepass (48 Seiten) 

59,50 €

  81,00 €

Reisepass (48 Seiten, Express) 

91,50 €

113,00 €

vorläufiger Reisepass 

26,00 €

  26,00 €



Kinderreisepass:

Erstausstellung        13,00 €
Aktualisierung    6,00 €
Verlängerung    6,00 €
 

 

 
Kontakt
Verbandsgemeinde Hagenbach
Ludwigstr. 20
76767 Hagenbach
Tel. 07273/9410-0
Fax 07273/9410-26
E-Mail info@vg-hagenbach.de
Öffnungszeiten
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