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Coronavirus (COVID-19)  / In eigener Sache

Schrittweise Öffnung des Rathauses der Verbandsgemeinde ab dem 04.Mai 2020

Zum Schutze der Bürgerinnen und Bürger sowie der Beschäftigten im Rathaus sind dann folgende Zugangsbeschränkungen unter Beachtung besonderer Schutz- und Hygienemaßnahmen notwendig:

1. Der Zugang für Bürgerinnen und Bürger zum Rathaus muss begrenzt werden, damit in den Wartebereichen vor den Büroräumen der gesetzliche Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleistet werden kann. Die Wartebereiche im Rathaus sind durch Bodenmarkierung gekennzeichnet, um den Mindestabstand einzuhalten. Sitzmöglichkeiten stehen insoweit nur in begrenzter Anzahl zur Verfügung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Zentralen Empfang regeln den Zutritt ins Rathaus und zu den Wartebereichen vor den Büroräumen.

2. Der Zutritt in die Büroräume kann grundsätzlich nur jeweils einer Person gestattet werden. Sofern diese Person der Hilfestellung einer weiteren Person bedarf, kann der Zutritt ausnahmsweise auch dieser Hilfsperson gestattet werden, sofern auch hier der gesetzliche Mindestabstand gewahrt bleibt.

3. Das Rathaus kann nur mit einer Mund- und Nasenbedeckung, sogenannte „Community-Masken“, betreten werden. Die Verwendung eines Tuches oder eines Schales, mit dem Mund und Nase bedeckt werden können ist ebenfalls ausreichend.

4. Im Eingangsbereich des Rathauses sind die bereitgestellten Desinfektionsmittel beim Betreten zu benutzen.

5. In den Büroräumen wurden, soweit erforderlich, transparente Schutzblenden aufgestellt, da im Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern nicht immer der gesetzliche Mindestabstand gewahrt werden kann.

6. Der Aufenthalt im Rathaus ist ausschließlich für die zu erledigen Amtsgeschäfte erlaubt. Wir möchten die Bürgerinnen und Bürger daher dringend bitten, den Aufenthalt nur auf das zeitliche notwendigste Maß zu beschränken.

7. Damit sich keine Warteschlangen vor und im Eingangsbereich des Rathause bilden, möchten wir an die Bürgerinnen und Bürger appellieren, soweit als möglich, weiterhin auf Vorsprachen und das persönliche Erscheinen im Rathaus zu verzichten, sofern die Angelegenheiten telefonisch, per Fax oder E-Mail erledigt werden können. Ausweisdokumente oder sonstige amtliche Unterlagen können wie bisher nach telefonischer Vereinbarung an der Zentrale in Empfang genommen werden; ein Zutritt ins Rathaus ist hier nicht erforderlich. Nehmen Sie telefonisch Kontakt mit dem Rathaus auf (Zentrale unter Telefon-Nr. 07273-94100 oder direkt mit der/dem zuständigen Sachbearbeiter/in). Die Durchwahlnummern der Sachbearbeiter/innen entnehmen Sie bitte unserer Homepage unter https://www.vg-hagenbach.de/rathaus-politik/buergerservice/mitarbeiterverzeichnis-a-z/. Nutzen Sie auch unsere Online-Services auf der Homepage unter www.vg-hagenbach.de

Wir wissen, dass diese Sicherheits- und Hygienemaßnahmen mit einem zusätzlichen zeitlichen Aufwand für unsere Bürgerinnen und Bürger verbunden sind. Bedenken Sie jedoch, dass diese Maßnahmen dem Schutze aller dienen!

Wir hoffen auf ihr Verständnis! Bleiben Sie gesund!

Ihr Bürgermeister

Reinhard Scherrer