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Allgemeine Information

Unkrautbekämpfung auf befestigten Flächen

Die Anwendung von Herbiziden (Unkrautvernichtungsmitteln) ist nur auf landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen zulässig

Aus aktuellem Anlass möchten wir sie darauf hinweisen, dass bei der Unkrautregulierung genau auf die rechtlichen Bestimmungen geachtet werden sollte. Das manuelle Jäten per Hand und Hacke ist sehr zeitintensiv, weswegen oft auf das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln zurückgegriffen wird. Da diese nicht auf befestigten Flächen ausgebracht werden dürfen, greifen viele Privathaushalte in der irrigen Meinung, dass dies zulässig ist, auf alternative „Hausmittel“ zurück. Denn allgemein scheint der Gedanke noch weit verbreitet zu sein: „Was in meinen Salat kommt, wird auch für meine Hofeinfahrt in Ordnung sein.“

Dass damit jedoch gegen das Pflanzenschutzgesetz verstoßen wird, ist vielen nicht klar. Aus diesem Grund möchten wir hiermit nochmals auf die aktuelle Gesetzeslage aufmerksam machen: Die Anwendung von Herbiziden (Unkrautvernichtungsmitteln) ist nur auf landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen zulässig. Auf den sogenannten Nichtkulturlandflächen und somit insbesondere auf befestigten Flächen ist deren Einsatz generell verboten. Dazu zählen z.B. Wege und Plätze, Bürgersteige, Park- u. Friedhofswege, Garageneinfahrten, Hofflächen, Sportanlagen, kommunale und gewerbliche Flächen aller Art. Dieses Verbot gilt nicht nur für Pflanzenschutzmittel, die als Herbizid zugelassen sind, sondern auch für Essig, Salz, Steinreiniger, Grünbelagsentferner, die als Biozide frei im Handel erhältlich sind. Die Anwendung dieser Stoffe auf Nichtkulturlandflächen zum Zweck der Unkrautentfernung verstößt gegen pflanzenschutzrechtliche Bestimmungen und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Im Ergebnis heißt das, dass nur alternative Methoden wie z.B. mechanisches Entfernen, Abflammen (Achtung: Brandgefahr) oder Heißwasser-Hochdruckreiniger erlaubt sind.

Bei weiteren Fragen zu diesem und anderen gärtnerischen Themen, erreichen Sie uns unter folgendem Kontakt: Gartenakademie Rheinland-Pfalz im Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinpfalz  Tel. 0180 / 5053202 gartenakademie@dlr.rlp.de.