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Coronavirus (COVID-19) / in eigener Sache

Fahrten nach Frankreich

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

ab Freitag, dem 30. Oktober, kehrt Frankreich zu einer allgemeinen Ausgangssperre bis mindestens 1. Dezember zurück.

Das gesamte Staatsgebiet ist davon betroffen. Für französische Staatsangehörige gilt, dass das Verlassen des Domizils nur in bestimmten Fällen und gegen Vorlage einer Bescheinigung möglich ist: Weg zur Arbeit, Einkäufe, Weg zur Schule gehen, Besuche von Verwandten in Krankenhäuser und Altersheimen, Weg zu einem Arzttermin, Hilfe für Andere, Spaziergänge.

Einreisende aus Deutschland sollten sich daher eingehend über die derzeit geltenden Bestimmungen zu informieren. Einreisende müssen eine Bescheinigung mit sich führen, eine fehlende Bescheinigung kann mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige geahndet werden. 

Den Vordruck und weitere Informationen finden Sie unter www.eurodistrict-pamina.eu.