Zielsetzung der Evaluation ist die Ermittlung des Zielerreichungs- und Akzeptanzgrades sowie der Praktikabilität im Gesetzesvollzug
Das Gesetz schafft die Möglichkeit, dass die Beschlüsse von kommunalen Gremien bei Naturkatastrophen oder in anderen außergewöhnlichen Notsituationen auch in Video- oder Telefonkonferenzen oder in einem schriftlichen oder elektronischen Umlaufverfahren getroffen werden können.