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Coronavirus (COVID-19) / Sitzungen

Regelung in Rats- und Ausschusssitzungen

3G-Regelungen in Rats-und Ausschusssitzungen

Die Anwendung der 3G-Regelung in Sitzungen der kommunalen Gremien ergibt sich mit dem Inkrafttreten der 28. CoBeLVO ab dem 24.11.2021 über § 4 Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 5.

Es gilt die Testpflicht, diese entfällt jedoch für geimpfte und genesene Personen.

Die Testpflicht muss zudem durch geschultes Personal erfolgen. Die bisher üblichen Selbsttests finden keine Anwendung mehr. Der notwendige Test (POC-Antigen-Test, PCR oder PoC-PCR-Test) darf nicht älter als 24 Stunden sein.

Der entsprechende Nachweis ist vor Betreten des Sitzungsraumes unaufgefordert vorzuzeigen. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, ist eine Teilnahme an der Sitzung nicht möglich.