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Verbandsgemeinde Hagenbach

Entstehung

Zeitgeschehen

17.03.1970

 Erlass des Innenministeriums sieht aufgrund der Vorlage des Landrats Germersheims die Bildung der Verbandsgemeinde Hagenbach mit den Gemeinden Berg, Hagenbach, Neuburg und Scheibenhardt mit Sitz der Verbandsgemeindeverwaltung in Hagenbach vor. Die Gemeinde Büchelberg hat sich inzwischen für den Anschluss an die Verbandsgemeinde Wörth entschieden, obwohl sie sich 1969 dem Schulverband für den Neubau der Hauptschule in Hagenbach angeschlossen hatte, dem sie nun nicht mehr angehören konnte und wollte.

27.05.1971

Aufgrund des Auftrages des Innenministeriums vom 19.03.1971 fand eine beratende Besprechung unter Leitung von Landrat Hoffmann mit den Vertretern der betroffenen Ortsgemeinden statt, bei der die Gemeindevertreter gebeten wurden, die mit dem Aufbau der Verbandsgemeinden zusammenhängenden Fragen zu klären und die entsprechenden Gemeinderatsbeschlüsse herbeizuführen. Die Gemeinderäte der betroffenen Ortsgemeinden, erteilten Ihre Zustimmung zur Zielplanvorstellung des Innenministeriums.

18.10.1971

Mitteilung des Landratsamtes, dass die Gemeinden Berg, Hagenbach und Scheibenhardt der Bildung der Verbandsgemeinde zugestimmt haben, die Gemeinde Neuburg die Bildung der Verbandsgemeinde in der Freiwilligkeitsphase abgelehnt habe. (Freiwilligkeitsphase vom 01.10.1971 - 13.12.1971, danach Bildung der Verbandsgemeinde ex lege.) Damit ist die freiwillige Bildung der vorgesehenen Verbandsgemeinde Hagenbach nicht zustande gekommen.

21.10.1971

Erlass des Innenministeriums mit einem Entwurf eines 13. Landesgesetzes über die Verwaltungsvereinfachung im Lande Rheinland-Pfalz, der wiederum die Bildung der Verbandsgemeinde Hagenbach mit den Gemeinden Berg, Hagenbach, Neuburg und Scheibenhardt vorsieht.

01.03.1972

Erlass des 13. Landesgesetzes über die Verwaltungsvereinfachung im Lande Rheinland-Pfalz (GVBl. S. 115):

§ 30

(1) Es wird neu gebildet die Verbandsgemeinde Hagenbach aus den Gemeinden Berg (Pfalz), Hagenbach, Neuburg am Rhein und Scheibenhardt.
(2) Sitz der Verbandsgemeindeverwaltung ist die Gemeinde Hagenbach. § 64
(1) Die Wahl der Verbandsgemeindevertretungen in den nach den Bestimmungen des ersten Teils neu gebildeten Verbandsgemeinden findet am 23. April 1972 statt;
... Die Wahlzeit der neu gewählten Vertretungskörperschaften endet abweichend von § 8 Abs. 1 Verbandsgemeindeordnung ... am Tage der nächsten allgemeinen Kommunalwahl.