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Wasser, abwasser und tiefbau

Verbandsgemeindewerke Hagenbach

Informationen Verbandsgemeindewerke

I

Informationen über die Verbandsgemeindewerke

  • BETRIEBSFORM

Verbandsgemeindewerke: Die "Firmen" der Verbandsgemeinde für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung.

Seit 1957 werden die Orte der Verbandsgemeinde Hagenbach über Wasserleitungen versorgt. Bis dahin holten sich die Einwohner das Trink- und Brauchwasser aus kleineren (privaten) Brunnen oder aus einigen größeren Dorfbrunnen. Für die Gemeinden Berg und Neuburg gab es ab 1957 einen gemeinsamen Wasserzweckverband. Hagenbach und Scheibenhardt hatten eigene Wasserwerke.

Nach Bildung der Verbandsgemeinde im Jahr 1972 ging die öffentliche Wasserversorgung als Pflichtaufgabe auf die neue Körperschaft über. Dazu wurde ein Eigenbetrieb gebildet, dem ab dem Jahr 1986 auch die Abwasserbeseitigung in der Verbandsgemeinde übertragen wurde.

Bei einem Eigenbetrieb handelt es sich um Sondervermögen der Verbandsgemeinde ohne eigene Rechtsfähigkeit, allerdings mit gesonderter Rechnung und eigener Buchführung. Das bedeutet, dass Erlöse und Aufwendungen in eigenen Haushalten getrennt von dem der Verbandsgemeinde geführt werden. Damit lassen sich die Ergebnisse für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung getrennt nach kaufmännischen Gesichtspunkten ermitteln. Dies ist Grundlage dafür, die Kosten, die mit der Aufgabenerfüllung verbunden sind, verursachungsgerechter auf die Bürger umzulegen.

Ziel ist es, sowohl für die Abwasserbeseitigung als auch die Wasserversorgung, Gewinne zu erwirtschaften. Diese werden aber nicht an den Einrichtungsträger (die Verbandsgemeinde) abgeführt, sondern verbleiben bei den Werken. Die erwirtschafteten Gewinne sollen dazu dienen, Ersatzinvestitionen zumindest teilweise zu finanzieren.

In der Vergangenheit beliefen sich die Gewinne bei der Abwasserbeseitigung und der Wasserversorgung in aller Regel in Höhe des gesetzlichen Mindestgewinns (1,6 % des Restbuchwertes des Anlagevermögens).




  • BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE DATEN

Kanal- und Trinkwassernetze, Wasserwerke, Kläranlagen und Regenüberlaufbecken: Im sogenannten Anlagevermögen der Werke ist einiges Geld im wahrsten Sinne des Wortes vergraben. Das schlägt sich auch auf die Bilanzen nieder.
So belief sich die Bilanzsumme beim Wasserwerk zum 31.12.2022 auf 4.821.338,46 € (bei einem Anlagevermögen von 4.391.301,98 €).
Bei der Abwasserbeseitigung stand das Anlagevermögen mit 12.733.554,10 € zu Buche und machte damit den Löwenanteil der Bilanzsumme von 14.221.355,90 € aus.

  • ORGANISATIONSSTRUKTUR

Die Eigenbetriebe der Verbandsgemeinde Hagenbach lassen sich durchaus auch mit Unternehmen vergleichen. Als "Eigentümer" oder auch "Aktionäre" können die Eigentümer der Grundstücke bezeichnet werden, die an die öffentliche Abwasserbeseitigungs- und Wasserversorgungsanlage angeschlossen sind.

Wichtige "Organe" der Eigenbetriebe sind der Verbandsgemeinderat, der Werkausschuss und der Bürgermeister. Ihre Zuständigkeiten sind in der Gemeindeordnung, der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz und insbesondere der Eigenbetriebssatzung der Verbandsgemeinde Hagenbach geregelt.

Die Geschäftsführung für den laufenden Betrieb der Werke obliegt dem Werkleiter. Er vertritt den Eigenbetrieb sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Sein Vorgesetzter ist der Bürgermeister. Bei den Verbandsgemeindewerken Hagenbach hat der Bürgermeister den technischen Teil seiner Aufgaben ständig und nicht nur im Verhinderungsfall auf den Ersten Beigeordneten übertragen.

Als wichtiges Beratungs- und Entscheidungsgremium dient der Werkausschuss, der vom Verbandsgemeinderat gewählt wird und dem besonders fachkundige Bürgerinnen und Bürger angehören. Dem Werkausschuss sind bestimmte Aufgaben zur Entscheidung übertragen. Darüber hinaus hat er den Verbandsgemeinderat bei den wichtigen Entscheidungen zu beraten.