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Informationen über die Verbandsgemeindewerke
- BETRIEBSFORM
Verbandsgemeindewerke: Die "Firmen" der Verbandsgemeinde für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung.
Seit 1957 werden die Orte der Verbandsgemeinde Hagenbach über Wasserleitungen versorgt. Bis dahin holten sich die Einwohner das Trink- und Brauchwasser aus kleineren (privaten) Brunnen oder aus einigen größeren Dorfbrunnen. Für die Gemeinden Berg und Neuburg gab es ab 1957 einen gemeinsamen Wasserzweckverband. Hagenbach und Scheibenhardt hatten eigene Wasserwerke.
Nach Bildung der Verbandsgemeinde im Jahr 1972 ging die öffentliche Wasserversorgung als Pflichtaufgabe auf die neue Körperschaft über. Dazu wurde ein Eigenbetrieb gebildet, dem ab dem Jahr 1986 auch die Abwasserbeseitigung in der Verbandsgemeinde übertragen wurde.
Bei einem Eigenbetrieb handelt es sich um Sondervermögen der Verbandsgemeinde ohne eigene Rechtsfähigkeit, allerdings mit gesonderter Rechnung und eigener Buchführung. Das bedeutet, dass Erlöse und Aufwendungen in eigenen Haushalten getrennt von dem der Verbandsgemeinde geführt werden. Damit lassen sich die Ergebnisse für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung getrennt nach kaufmännischen Gesichtspunkten ermitteln. Dies ist Grundlage dafür, die Kosten, die mit der Aufgabenerfüllung verbunden sind, verursachungsgerechter auf die Bürger umzulegen.
Ziel ist es, sowohl für die Abwasserbeseitigung als auch die Wasserversorgung, Gewinne zu erwirtschaften. Diese werden aber nicht an den Einrichtungsträger (die Verbandsgemeinde) abgeführt, sondern verbleiben bei den Werken. Die erwirtschafteten Gewinne sollen dazu dienen, Ersatzinvestitionen zumindest teilweise zu finanzieren.
In der Vergangenheit beliefen sich die Gewinne bei der Abwasserbeseitigung und der Wasserversorgung in aller Regel in Höhe des gesetzlichen Mindestgewinns (1,6 % des Restbuchwertes des Anlagevermögens).