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Wasser, abwasser und tiefbau

Verbandsgemeindewerke Hagenbach

Abwasserbehandlungsanlagen

Abwasserbehandlungsanlagen

Trinkwasser, das in seinen Eigenschaften durch Gebrauch verändert wurde, gilt im rechtlichen Sinne als Schmutzwasser. Dieses ist dem öffentlichen Kanal zuzuführen (Anschluss- und Benutzungszwang). In der Verbandsgemeinde Hagenbach stehen dazu grundsätzlich Mischwasserkanäle zur Verfügung. In ihnen kann auch Regenwasser, das auf den Grundstücken zum Fortleiten gesammelt wird, aufgenommen werden.

Getrennte Kanäle für Schmutzwasser und Regenwasser sind dagegen in folgenden Straßen verlegt:

Berg:

  • Gewerbegebiet Mühläcker

Hagenbach:

  • Ahornstraße
  • Am Bildstöckel
  • Birkenstraße
  • Entenseestraße
  • Erlenstraße
  • Fichtenstraße
  • Gewanne Mittelrhein (ehem. Sägewerk)
  • Industriestraße
  • Konrad-Adenauer-Ring
  • Perläckerstraße
  • Schwarzwaldstraße

Neuburg:

  • Heinrich-Heine-Straße
  • Hennickendorfer Ring
  • Hermann-Löns-Straße
  • Im Derrück                                                                                                                                                                 
  • Kantstraße
  • Uhlandstraße

Grundsätzlich ist jeder Grundstückseigentümer verpflichtet, Regenwasser auf seinem Grundstück versickern zu lassen. Nur dort, wo dies nicht mit zumutbarem Aufwand möglich ist, darf Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation fortgeleitet werden.